Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt, muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim örtlich zuständigen Arbeitsgericht erheben.So schreibt es § 4 I KSchG vor.Hat der Arbeitnehmer die Frist verstreichen lassen, so gilt nach § 7 KSchG die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam, auch wenn die Kündigung materiell-rechtlich […]