Ob Ihr Fahrzeug von einer Abschaltvorrichtung betroffen ist, haben Sie wahrscheinlich schon erfahren durch ein Schreiben der Daimler AG von Oktober 2019, wo die Daimler AG von freiwilligen Kundendienstmaßnahmen spricht und ein Softwareupdate bei Ihrem Fahrzeug installiert hat. Dazu wurde die Daimler AG veranlasst, durch die Bescheide des Kraftfahrtbundesamtes, dass in den betroffenen Fahrzeugen eine Abschalteinrichtung beurteilt hat, welche die reguläre Fahrtsituation von Prüfsituationen unterscheidet. Dieser Punkt spielt bei den bisherigen Gerichtsentscheidungen keine Rolle, da die Bescheide des Kraftfahrtbundesamtes nach dem Stand der Verfassung dieses Beitrages noch nicht rechtskräftig waren. Daher betrafen die bisherigen Gerichtsentscheidungen die rechtliche Wertung der Verbauung eines Thermofensters in den betroffenen Fahrzeugen. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 19.1.2021 auf folgendes verwiesen:
„Hätte die Beklagte –Daimler AG- im Typgenehmigungsverfahren verschleiert, dass die Abgasrückführungsrate in dem streitgegenständlichen Fahrzeugtyp durch die Außentemperatur mitbestimmt wird, könnten sich hieraus gegebenenfalls Anhaltspunkte für ein Bewusstsein der für die Beklagte handelnden Personen ergeben, eine – hier unterstellt – unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden“
Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung im Zeitpunkt des Kaufes des Fahrzeuges hatten, können Sie mich mit der Sache beauftragen.