Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Verkehrsunfall

Sie haben einen Fahrzeugunfall erlitten und möchten Ihren Schaden am Fahrzeug bei der Versicherung geltend machen oder verlangen Schmerzensgeld wegen Körperverletzung. Was viele nicht wissen ist, dass bei einem nichtverschuldeten Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung die Rechtsanwaltskosten vollständig, bei einem teilweise verschuldeten Unfall entsprechend dem Teil des Unverschuldens die Rechtsanwaltskosten zu tragen hat. Deshalb müssen Sie nicht die erste Schreibarbeit mit der Versicherung übernehmen, sondern können direkt nach Terminvereinbarung zu mir kommen.

Oder Sie sind gestürzt, weil Verkehrssicherungspflichten nicht eingehalten worden sind.

Aber auch für andere Fragestellungen in diesem Bereich bin ich für Sie erreichbar.