Herzlich Willkommen

Zur Person und Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Ahmet Kesim

Ich heiße Ahmet Kesim und habe meine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main am 11.04.2006 erhalten. Daraufhin habe ich meine Rechtsanwaltskanzlei eröffnet und mein Büro befindet sich in der erreichen.

Wie erreichen Sie mich?

Sollten Sie sich entschieden haben mich zu beauftragen, können Sie hier über das Ihr Anliegen mitteilen und entsprechende Unterlagen hochladen. Auch können Sie dies per tun und entsprechende Unterlagen anhängen. Natürlich können Sie mich auch erreichen. Dazu bitte ich Sie Ihr Anliegen auf den Anrufbeantworter zu sprechen, ich rufe Sie dann zurück. Ich freue mich über Ihr Interesse und auf Ihren Kontakt.
Rechtsanwalt Ahmet Kesim

Ich helfe Ihnen, wenn Sie eine Kündigung durch den Arbeitgeber erhalten haben

Wenn Ihnen der Arbeitgeber Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt hat, egal ob es sich um eine fristlose oder eine fristgemäße Kündigung handelt, wenden Sie sich ohne Zögern an mich. Ich bin Ihnen gerne behilflich. Hierzu können Sie auch das benutzen. Denn Sie haben lediglich eine gesetzliche Klagefrist von 3 Wochen, um eine Kündigungsschutzklage zu erheben, so nennt sich die Klage gegen die Kündigung. Ich erhebe die Kündigungsschutzklage in Ihrem Namen beim Arbeitsgericht und führe das Verfahren bis zur Beendigung fort. Wenn Sie die dreiwöchige Klagefrist versäumen, wird die Kündigung gesetzlich als wirksam behandelt und Sie haben grundsätzlich keine Möglichkeit mehr sich gegen die Kündigung zu wehren. Unter der Rubrik gegen eine Kündigung durch den Arbeitsgeber“ habe ich Ihnen weitere Informationen zur Verfügung gestellt.

Bei einer fristlosen Kündigung sollten Sie auf jeden Fall eine Kündigungsschutzklage erheben lassen

Denn was passiert bei einer fristlosen Kündigung Ihres Arbeitsvertrages. Das Arbeitsverhältnis endet bereits mit Zugang der fristlosen Kündigung. Am Folgetag besteht Ihr Arbeitsverhältnis nicht mehr. Auch können Sie nicht damit rechnen, dass Ihr Antrag auf Arbeitslosengeld I bewilligt wird, denn bei einer fristlosen Kündigung tritt stets eine Sperrzeit von etwa 3 Monaten ein, wo Sie ab dem Folgetag der Kündigung kein Arbeitslosengeld I kriegen würden. Um nicht in diese schwere finanzielle Belastung hineinzurutschen, müssen Sie sich gegen die fristlose Kündigung wehren und eine Kündigungsschutzklage erheben. Dies erledige ich für Sie. Nach meiner 18 jährigen Erfahrung ist es grundsätzlich immer so, dass im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens mit dem Arbeitgeber eine Einigung dahingehend erzielt werden kann, dass die fristlose Kündigung des Arbeitgebers nicht mehr aufrechterhalten wird, sondern der Arbeitgeber einigt sich darauf hin, dass das Arbeitsverhältnis durch eine ordentliche Kündigung beendet wird. Dadurch würden Sie erreichen, dass eine Sperrzeit für die Arbeitslosengeldbewilligung I nicht mehr eintritt. Daher lohnt sich eigentlich fast immer eine Kündigungsschutzklage bei einer fristlosen Kündigung.

Auch bei einer fristgemäßen Kündigung lohnt sich grundsätzlich die Erhebung der Kündigungsschutzklage. Denn nur so gelangt man zu einer Abfindungslösung.

Ich biete Ihnen meine Hilfe an, wenn Ihr befristetes Arbeitsverhältnis seitens des Arbeitgebers nicht mehr weiter verlängert wird

Die Angabe bezüglich der Klagefrist von 3 Wochen gilt ebenso bei befristeten Verträgen, so dass die Klagefrist mit dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages beginnt, zu laufen. Hier erhebe ich in Ihrem Namen eine ordnungsgemäße Entfristungsklage. Auch hier ist es so, dass nach Ablauf der Klagefrist Sie grundsätzlich keine Möglichkeit mehr haben, sich dagegen zu wehren. Unter der Rubrik wenn mein befristetes Arbeitsverhältnis abläuft, ohne dass der Arbeitgeber mein Arbeitsvertrag weiter verlängert“, habe ich Ihnen wichtige Informationen zusammengestellt.

Meine anwaltliche Hilfeleistung können Sie ebenso beanspruchen, wenn in Ihrem Fortbildungsvertrag mit dem Arbeitgeber eine Rückzahlungsklausel über die Kosten der Fortbildung vereinbart haben.

Solche Klauseln knüpfen die Rückzahlungen der Finanzierungskosten an die vorzeitige Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitnehmer. Nach meiner Erfahrung sind die meisten dieser Rückzahlungsklauseln unwirksam, so dass Sie die Finanzierungskosten nicht zurückzahlen müssen. Jedoch zieht der Arbeitgeber bei der nächsten Lohnabrechnung diese Fortbildungskosten ab, so dass Sie wiederum dagegen meine anwaltliche Hilfeleistung beanspruchen können.

Ich biete ebenso meine Hilfe an, wenn Sie Ihre Arbeitszeit verringern wollen und der Arbeitgeber diesem nicht einwilligt

Denn grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf Arbeitszeitverringerung, wenn im Betrieb Sie mehr als 6 Monate beschäftigt sind und in dem Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer arbeiten. Hier ist es besonders wichtig, den Antrag auf Arbeitszeitverringerung richtig zu formulieren. Denn dies ist eine Hürde, weil bei einer falschen Formulierung muss erneut richtig formuliert der Antrag beim Arbeitgeber gestellt werden. Erst bei einer richtigen Formulierung beginnt die Frist beim Arbeitgeber innerhalb von drei Monaten über den Gesuch zu entscheiden. Hier biete ich meine Hilfe vom Antrag angefangen bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens an. Denn bei der falschen Formulierung verlieren Sie unnötig mindestens drei Monate Zeit.

Wenn der Arbeitgeber Ihnen Ihren Urlaubsantrag nicht bewilligt, können Sie sich zur Durchsetzung Ihres Urlaubsanspruchs bis zum gerichtlichen Abschluss des Verfahrens an mich wenden.

Wenn der Arbeitgeber Ihren Lohn aufgrund Ihrer Arbeitsunfähigkeit oder anderen Gründen zu zahlen sich weigert, bin ich Ihnen ebenso behilflich

Was dürfen Sie von mir als Rechtsanwalt erwarten?

Seit dem Tag der Gründung habe ich mehr als 1900 Rechtsfälle erfolgreich zum Abschluss gebracht. Sie können daher bei Auftragserteilung auf eine große Fülle an Berufserfahrung zurückgreifen, aber auch froh sein, dass Sie einen Rechtsanwalt ausgesucht haben, wo Sie vollsten Vertrauen entgegenbringen können und zur Bearbeitung Ihres Rechtsfalles genügend Zeit nimmt.

Juristische Beratung und Vertretung auf höchstem Standard

Ich biete Ihnen juristische Beratung und Vertretung auf höchstem Standard an, in Fällen des Arbeitsrechts, Familienrechts, Mietrechts, Verkehrsunfallrechts und andere Fälle des Zivilrechtes. Unter sind die einzelnen Bereiche konkreter dargestellt und es sind ebenso nützliche Informationen für Sie bereitgehalten worden.

Hier können Sie die Bewertungen meiner Mandanten über meine Arbeitsweise erfahren

Wer darf mich beauftragen?

Meine Leistungen können Sie auch in Anspruch nehmen, wenn Sie nicht aus Hanau stammen, sondern aus anderen Gebieten kommen. Scheuen Sie nicht, mich zu fragen, ob ich Ihren Rechtsfall übernehmen kann. Kunden aus dem Gebiet Frankfurt am Main, Kreis Offenbach am Main, Kreis Darmstadt, Main-Kinzig-Kreis, Wetteraukreis oder aus Oberfranken, sind willkommen.

Moderne Kommunikationsmittel machen persönliche Besprechungen im Büro nicht immer erforderlich

Denn durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel können umfangreiche Besprechungen auch über und Videotelefonie abgehalten werden. Ihre Unterlagen können Sie mir über das zur Verfügung stellen, ebenfalls kann der Kontakt per aufrechterhalten und Informationen so ausgetauscht werden. Ich weise darauf hin, dass Unterlagen besser über das Kontaktformular zugesendet werden sollen, da darüber eine sichere Lets-Encrypt Verbindung herrscht und der einfache E-Mail-Verkehr grundsätzlich nicht verschlüsselt erfolgt. Auch die Vollmachtserteilung und die Prozesskostenhilfeerklärungen erteilen Sie über die

Gibt es Parkplätze für Kunden?

Sie finden im Hof meiner Kanzlei ausreichende Parkmöglichkeiten, wo Sie bequem parken können. Bitte lassen Sie Ihr Fahrzeug auf den Parkbereichen, welche für Kunden meiner Kanzlei ausgeschildert sind.