Herzlich Willkommen

Zur Person und Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Ahmet Kesim

Ich heiße Ahmet Kesim und habe meine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main am 11.04.2006 erhalten. Daraufhin habe ich meine Rechtsanwaltskanzlei eröffnet und mein Büro befindet sich in der Mich können Sie unter folgender erreichen.

Was dürfen Sie von mir als Rechtsanwalt erwarten?

Seit dem Tag der Gründung habe ich mehr als 1900 Rechtsfälle erfolgreich zum Abschluss gebracht. Sie können daher bei Auftragserteilung auf eine große Fülle an Berufserfahrung zurückgreifen, aber auch froh sein, dass Sie einen Rechtsanwalt ausgesucht haben, wo Sie vollsten Vertrauen entgegenbringen können und zur Bearbeitung Ihres Rechtsfalles genügend Zeit nimmt.

Rechtsanwalt Ahmet Kesim

Juristische Beratung und Vertretung auf höchstem Standard

Ich biete Ihnen juristische Beratung und Vertretung auf höchstem Standard an, in Fällen des Arbeitsrechts, Familienrechts, Mietrechts, Verkehrsunfallrechts und andere Fälle des Zivilrechtes. Unter sind die einzelnen Bereiche konkreter dargestellt und es sind ebenso nützliche Informationen für Sie bereitgehalten worden.

Ich helfe Ihnen, wenn Sie eine Kündigung durch den Arbeitgeber erhalten haben

Wenn Ihnen der Arbeitgeber Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt hat, egal ob es sich um eine fristlose oder eine fristgemäße Kündigung handelt, wenden Sie sich ohne Zögern an mich. Ich bin Ihnen gerne behilflich. Hierzu können Sie das benutzen. Denn Sie haben lediglich eine gesetzliche Klagefrist von 3 Wochen, um eine Kündigungsschutzklage, so nennt sich die Klage gegen die Kündigung, zu erheben. Ich erhebe diese Kündigungsschutzklage in Ihrem Namen beim Arbeitsgericht und führe das Verfahren bis zur Beendigung. Wenn Sie diese Klagefrist versäumen, wird die Kündigung gesetzlich als wirksam behandelt und Sie haben grundsätzlich keine Möglichkeit mehr sich gegen die Kündigung zu wehren. Unter der Rubrik gegen eine Kündigung durch den Arbeitsgeber“ habe ich Ihnen weitere Informationen zur Verfügung gestellt.

Ich biete Ihnen meine Hilfe an, wenn Ihr befristetes Arbeitsverhältnis seitens des Arbeitgebers nicht mehr weiter verlängert wird

Die Angabe bezüglich der Klagefrist von 3 Wochen gilt ebenso bei befristeten Verträgen, so dass die Klagefrist mit dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages beginnt, zu laufen. Hier erhebe ich in Ihrem Namen eine ordnungsgemäße Entfristungsklage. Auch hier ist es so, dass nach Ablauf der Klagefrist Sie grundsätzlich keine Möglichkeit mehr haben, sich dagegen zu wehren. Unter der Rubrik wenn mein befristetes Arbeitsverhältnis abläuft, ohne dass der Arbeitgeber mein Arbeitsvertrag weiter verlängert“, habe ich Ihnen wichtige Informationen zusammengestellt.

Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich für Sie grundsätzlich immer

Wenn eine fristlose Kündigung im Raume steht und Sie vorläufig eine Sperrzeit seitens der Agentur für Arbeit erhalten haben, ist es fast immer so, dass im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens mit dem Arbeitgeber eine Einigung dahingehend erzielt werden kann, dass die Vorwürfe aus der fristlosen Kündigung nicht mehr aufrecht erhalten werden und die Sperrzeit aufgehoben werden.

Hier können Sie die Bewertungen meiner Mandanten über meine Arbeitsweise erfahren

Wer darf mich beauftragen?

Meine Leistungen können Sie auch in Anspruch nehmen, wenn Sie nicht aus Hanau stammen, sondern aus anderen Gebieten kommen. Scheuen Sie nicht, mich zu fragen, ob ich Ihren Rechtsfall übernehmen kann. Kunden aus dem Gebiet Frankfurt am Main, Kreis Offenbach am Main, Kreis Darmstadt, Main-Kinzig-Kreis, Wetteraukreis oder aus Oberfranken, sind willkommen.

Moderne Kommunikationsmittel machen persönliche Besprechungen im Büro nicht immer erforderlich

Denn durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel können umfangreiche Besprechungen auch über und Videotelefonie abgehalten werden. Ihre Unterlagen können Sie mir über das zur Verfügung stellen, ebenfalls kann der Kontakt per aufrechterhalten und Informationen so ausgetauscht werden. Ich weise darauf hin, dass Unterlagen besser über das Kontaktformular zugesendet werden sollen, da darüber eine sichere Lets-Encrypt Verbindung herrscht und der einfache E-Mail-Verkehr grundsätzlich nicht verschlüsselt erfolgt. Auch die Vollmachtserteilung und die Prozesskostenhilfeerklärungen erteilen Sie über die

Gibt es Parkplätze für Kunden?

Sie finden im Hof meiner Kanzlei ausreichende Parkmöglichkeiten, wo Sie bequem parken können. Bitte lassen Sie Ihr Fahrzeug auf den Parkbereichen, welche für Kunden meiner Kanzlei ausgeschildert sind.

Wie erreichen Sie mich?

Sollten Sie sich entschieden haben mich zu beauftragen, können Sie hier über das Ihr Anliegen mitteilen und entsprechende Unterlagen hochladen. Auch können Sie dies per tun und entsprechende Unterlagen anhängen. Die Vollmacht erteilen Sie mir über die Natürlich können Sie mich auch vorher erreichen. Dazu bitte ich Sie Ihr Anliegen auf den Anrufbeantworter zu sprechen, ich rufe Sie dann zurück. Eine solche Organisation ist deshalb notwendig, weil Sie bereits beim ersten Gespräch ohne Zwischenschaltung von Sekretärinnen mit mir sprechen können. Dies erfordert natürlich eine andere Organisation. Daher bitte ich Sie, die Möglichkeit, aufs Band eine Nachricht zu hinterlassen, zu nutzen und auf meine Rückmeldung ein bisschen zu warten. Dadurch sollte keine Frist verstreichen. Durch ein bisschen Warten haben Sie aber einen Rechtsanwalt erreicht, mit dem Sie persönlich gleich sprechen können.

Ich freue mich über Ihr Interesse und auf Ihren Kontakt.