Was mache ich, wenn mein befristeter Arbeitsvertrag abläuft? Ist hier eine Klage (Entfristungsklage) möglich? Worauf muss ich achten?

Von Rechtsanwalt Ahmet Kesim aus Hanau

Haben Sie ein befristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen und läuft die Befristung aus, können Sie Klage beim Arbeitsgericht erheben, mit der Begründung, dass die Befristung unwirksam ist. Jedoch können Sie nicht unendlich abwarten mit der Erhebung der sogenannten Entfristungsklage, sondern diese ist an die dreiwöchige Klagefrist nach Ablauf der Befristung gebunden. Daher ist die Einhaltung der Klagefrist sehr wichtig. Ist die Frist jedoch abgelaufen ohne Klageerhebung, wird gesetzlich vermutet, dass die Befristungsvereinbarung wirksam ist. Bei fristgerechter Klageerhebung überprüft das Gericht lediglich die letzte Befristungsvereinbarung, ob diese wirksam vereinbart worden ist und nicht gegen Gesetz oder Tarifvertrag verstößt.

Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages, ist dies möglich? Greift hier das Kündigungsschutzgesetz ein?

Davon zu unterscheiden ist die Kündigung bei befristeten Arbeitsverträgen. Innerhalb der Befristungszeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis vorzeitig vor Ende der Befristung kündigen, soweit der Vertrag dies zulässt. Dann muss die Kündigung den Anforderungen des Kündigungsschutzgesetzes entsprechen, wenn der Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber mehr als 6 Monate beschäftigt war und der Arbeitgeber mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist nach Zugang der Kündigung erhoben werden, sonst haben wir die gesetzliche Vermutung, dass die Kündigung wirksam ist.

Sie können sich an mich wenden. Ich helfe Ihnen gerne.

Rechtsanwalt