Welche Art der Rechtschutzversicherung braucht der Arbeitnehmer im Arbeitsrechtsprozess?
Hat der Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten und hat er eine Rechtsschutzversicherung für den Berufsrechtsschutz abgeschlossen, sind die Rechtsanwaltskosten und die Gerichtskosten durch die Rechtsschutzversicherung gedeckt, dann hat er überhaupt kein wirtschaftliches Risiko bei Verlust der Klage.
Verlangen Sie bei Ihrer Rechtschutzversicherung nach einer Deckungszusage für die Beratung
Daher empfehle ich Ihnen direkt die Schadenhotline Ihrer Versicherung anzurufen und dort nach der Deckungszusage für die Beratung zu verlangen. Die Deckungszusage deckt die Kosten der Beratung bei einem Rechtsanwalt ab. Fragen Sie auch zugleich nach Ihrer Selbstbeteiligung im Rahmen Ihres Rechtschutzvertrages. Die Selbstbeteiligung meint den Geldbetrag, welche Sie am Anfang Ihrem Rechtsanwalt zahlen müssen.
Möglichkeit der Prozessführung bei Armut durch Prozesskostenhilfe
Hat der Arbeitnehmer keine Rechtsschutzversicherung, gibt es die Möglichkeit, dass er Prozesskostenhilfe beanspruchen darf, wenn er kostenarm ist, d.h. er nicht in der Lage ist, die finanziellen Kosten eines Prozesses zu tragen. Bei Prozesskostenhilfe wird er von der Zahlung von Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten befreit.
Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?
Aber auch wenn er nicht kostenarm ist und der Arbeitnehmer die Prozesskosten selbst zu tragen kann, kann sich die Erhebung der Kündigungsschutzklage dennoch für ihn finanziell lohnen. Denn der Gesetzgeber hat bei Rechtsstreitigkeiten gegen den Arbeitgeber das Prozessrecht so gestaltet, dass der Arbeitnehmer bei einem Unterliegen nicht die gegnerischen Rechtsanwaltskosten zu tragen hat, so bleibt das Prozessrisiko überschaubar. Dies gilt umgekehrt für die eigenen Rechtsanwaltskosten bei einem Obsiegen des Arbeitnehmers.
Einigungen mit dem Arbeitgeber enden sehr oft mit einer Abfindung
90 % aller Fälle, welche ich in meiner siebzehnjährigen Anwaltstätigkeit erlebt habe, endet eine Kündigungsschutzklage mit einem Vergleich, wo der Arbeitnehmer eine Abfindung erhält. Es gibt zwar kein Anspruch auf eine Abfindung nach dem Gesetz, tatsächlich werden Vergleiche sehr häufig mit einer Abfindung verbunden.
Bei einem Vergleich hat der Arbeitnehmer keine Gerichtskosten zu tragen, lediglich seine eigenen Rechtsanwaltskosten hat er zu tragen. Insofern kann sich eine Kündigungsschutzklage finanziell für den Arbeitnehmer gut lohnen. Wenden Sie sich an mich.