Immer wieder stoße ich in arbeitsrechtlichen Fällen, dass der Arbeitgeber durch Bevollmächtigte kündigt, aber für den Arbeitnehmer ist der Bevollmächtigte nicht bekannt. Hier kann der Arbeitnehmer die Kündigung vorgerichtlich innerhalb von 3 Tagen zurückweisen, weil keine Vollmacht vorgelegt worden ist. Hier braucht der Arbeitnehmer lediglich die Formulierung zu verwenden: “Hiermit weise ich die Kündigung unverzüglich…
Kündigung durch Bevollmächtigte, geht das?
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