Unfallregulierung

Unfall erlitten, was nun?

Haben Sie einen Unfall erlitten, wissen die meisten Unfallgeschädigten nicht, wie Sie ihre Ansprüche geltend machen können. Sie müssen sich auch nicht damit beschäftigen, denn wer sich nicht damit auskennt, hat einen Anspruch auf Erstattung seiner eigenen Rechtsanwaltskosten gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn der Unfallgegner den Unfall alleine verschuldet hat, zumindest bei einem teilweisen Verschulden hat die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung teilweise die eigenen Rechtsanwaltskosten zu ersetzen. Insofern können Sie mich mit ruhigem Gewissen mit der Anspruchsgeltendmachung beauftragen.

 

Sie kennen nicht die gegnerische Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers! Wie kommen Sie an die gegnerische Haftpflichtversicherung heran?

Wenn Sie das amtliche Kennzeichen des Unfallverursachers kennen, reicht es mir aus, die gegnerische Haftpflichtversicherung ausfindig zu machen.

 

Unfallregulierung Anwalt Unfall

Hat die Versicherung meinen Schadensersatz richtig abgerechnet ?

Um zu überprüfen, ob die gegnerische Versicherung Ihren Schaden an Ihrem Fahrzeug richtig abgewickelt hat, müssen Begrifflichkeit gut verstanden werden. Daher sollten Sie mich bereits nach einem Verkehrsunfall beauftragen. Meine Kosten werden für den Fall, dass Sie nicht vollständig den Unfall alleine verschuldet haben. durch die gegnerische Versicherung vollständig oder teilweise übernommen, weil es sich bei der Schadensabwicklung um eine schwierige Materie handelt, das von einem Laien nicht erwartet werden kann.

Die Begrifflichkeiten sind hier maßgebend.

Der Reparaturaufwand sind die Reparaturkosten zuzüglich Minderwert. Bei den Reparaturkosten handelt es sich um Kosten, die die Kosten der  Instandsetzung der unfallbedingten Schäden wiedergeben, zum Verständnis, dies ist der Reparaturbetrag, den ein Sachverständiger als Reparaturkosten ermittelt oder eine Reparaturwerkstatt durch Kostenvoranschlag zur Instandsetzung anbietet. Der Minderwert ist der Wert, welchen Ihr Fahrzeug, dadurch, dass es nun verunfallt ist, an Wert bei einem Weiterverkauf einbüßt.

Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den Sie für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen, nicht verunfallten Fahrzeuges wie Ihres brauchen. Der Restwert ist der Wert, welche Ihr verunfallte Fahrzeug bei einem Verkauf noch besitzt. Der Wiederbeschaffungsaufwand ist die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Die Abwicklung des Schadens durch die gegnerische Versicherung muss sich nach dem 4 Stufen-Modell des Bundesgerichtshofes richten:

  1. Ist der Reparaturaufwand geringer als der Wiederbeschaffungsaufwand, hat die Versicherung den vollen Reparaturaufwand zu ersetzen, ob Sie nun den Schaden reparieren oder nicht.
  2. Liegt der Reparaturaufwand zwischen Wiederbeschaffungsaufwand und Wiederbeschaffungswert, wickelt die Versicherung diesen Fall so, dass sie lediglich den Widerbeschaffungsaufwand zahlt, also die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Dies ist sehr nachteilig, wenn Sie nicht wissen, dass Sie Anspruch auf Zahlung des Reparaturaufwandes haben, wenn Sie den Schaden in einem Umfang repariert haben wie der eingeschaltete Sachverständige dies vorher festgestellt hatte. Dazu brauchen Sie nicht unbedingt eine Rechnung vorlegen zu müssen. Voraussetzung ist aber, dass Sie den reparierten Fahrzeug weiter nutzen wollen und nutzen.

Daher können Sie mich bei einem Unfall gleich beauftragen.  Über das Kontaktformular können Sie umfangreiche Angaben machen, wo ich dann in der Lage bin, die gegnerische Versicherung anzuschreiben.