Muss ich meinen Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch selbst bei einem Verkehrsunfall gegenüber der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung geltend machen?

Muss ich meinen Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch selbst bei einem Verkehrsunfall gegenüber der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung geltend machen?
Die gegnerische KFZ-Haftpflichtversicherungen tragen die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten vollständig oder teilweise, solange der Anspruchssteller an dem Unfall nicht schuld oder teilweise schuld gewesen war.
Daher brauchen Sie nicht den Schreibkram mit der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung selbst zu erledigen, sondern können mich ohne Vorschusszahlung beauftragen, Ihre Schadensersatzansprüche oder Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen.
Selbst bei einer Teilschuld werden die Rechtsanwaltskosten in Höhe der Nichtschuld gezahlt, dass heisst, wenn Sie hälftig Schuld am Unfall gewesen waren, trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die hälftigen Rechtsanwaltskosten.
Bevor Sie mich beauftragen, wäre es sinnvoll, dass Sie einen Sachverständigen mit der Begutachtung des Schadens beauftragt haben und mir das Sachverständigengutachten vorlegen.
Bevor Sie ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben, sollten Sie vorsichtig sein unter Umständen mich vorher anrufen. Denn obige Kostenregelung gilt ebenso für die Sachverständigenkosten, welche zur Schadensfeststellung am eigenen Fahrzeug anfallen.
Manche Sachverständigen genügen sich mit der teilweisen Zahlung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung oder verzichten ganz zur Zahlung von Sachverständigenkosten, wenn sich herausstellt, dass Sie ganz am Unfall schuld gewesen waren.
Daher sollten Sie konkret die Fallkonstellationen mit dem Sachverständigen absprechen, was ist, wenn die gegnerische Haftpflicht gar nichts zahlt oder aber nur teilweise zahlt, ob der Sachverständige Sie zur Zahlung der restlichen Forderung auffordert.
Denn Sachverständigenkosten sind nicht unbedingt billig, da werden Kosten zwischen 400- 800€ anfallen. Bei Kleinschäden bis 700€ braucht es gar keinen Sachverständigengutachten, da reicht auch ein Kostenvoranschlag der Reparaturwerkstatt aus.

Daher stehe ich Ihnen bei Fragen rund um den Verkehrsunfall und der Geltendmachung von Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen zur Verfügung.

Rechtsanwalt Ahmet Kesim, Hanau

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